/* PDF direkt downloaden durch klick auf Button */ /* Accordion FAQ geschlossen starten */ /* Accordion FAQ auf und zuklappen */

Widersprüche in der Bildungspolitik

Leserbrief in der Zuger Zeitung vom 18.6.2024 erschienen

Zu den vorgesehenen Übertrittsprüfungen ins Langzeitgymnasium im Kanton Zug

Textversion

PASCAL KIWITZ, Dr. sc. ETH Zürich

Mit der geplanten Einführung einer Übertrittsprüfung strebt der Kanton Zug eben doch eine Reduzierung der Übertrittsquote an. Der Regierungsrat betont zwar, dass keine Quotensteuerung angestrebt wird, plant jedoch gleichzeitig eine Massnahme, die explizit zur Senkung der Übertrittsquote beitragen soll. Eine Massnahme, die auf die Reduzierung einer Quote abzielt, ist per Definition eine Form der Quotensteuerung. Dies widerspricht der Behauptung, dass es keine Quoten geben soll.

Die Einführung einer Übertrittsprüfung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Bildungssystem, der weitreichende Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler und deren Familien hat. Es ist offensichtlich, dass solche Prüfungen zu einer Verstärkung sozialer Ungleichheiten führen, da nicht alle Familien die Ressourcen haben, ihre Kinder adäquat vorzubereiten. Dies könnte in einem Kanton wie Zug, der eine hohe Diversität an sozioökonomischen Hintergründen aufweist, besonders problematisch sein. Die Nachhilfeindustrie wird sich darüber freuen, die Familien weniger.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Leistung an einem einzigen Prüfungstag nicht der beste Indikator für den langfristigen schulischen Erfolg oder das Potenzial des Kindes ist. Eine derartige Prüfung könnte daher talentierte Schülerinnen und Schüler ungerechtfertigt ausschliessen, nur weil sie am immensen, aber unnötigen Prüfungsdruck zerbrechen.

Die Argumentation des Regierungsrats, dass die Prüfung die Bildungswege stärken und eine gerechtere Auswahl ermöglichen soll, steht somit auf wackeligen Beinen. Wenn das Ziel eine hochwertige und gerechte Bildung für alle ist, sollte der Fokus auf der Stärkung der Lehrqualität und der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler liegen, statt auf der Einführung einer selektiven und potenziell exkludierenden Prüfung.

Abschliessend ist zu betonen, dass der Kanton Zug bereits über ein funktionierendes Übertrittsverfahren verfügt, das sich bewährt hat. Es besteht kein Bedarf, dieses ausgewogene System durch unerprobte Experimente zu ersetzen, die das Risiko bergen, etablierte Bildungswege zu destabilisieren und Schülerinnen und Schüler unnötig unter Druck zu setzen.