Ein Ampelsystem soll es richten
Artikel in der Zuger Zeitung vom 15.3.2024 erschienen
Der Zuger Bildungsrat will für den Übertritt ins Langzeitgymnasium ein Testelement einführen.
Textversion
HARRY ZIEGLER
Bisher konnte im Kanton Zug nach der Primarschule ins Langzeitgymnasium wechseln, wer die entsprechenden Vornoten sowie eine Empfehlung seiner Lehrerin oder seines Lehrers vorweisen konnte. Der Zuger Bildungsrat will nun, auf Druck des Kantonsrats, das Übertrittsverfahren um einen Test erweitern. Bis Ende September läuft die Vernehmlassungsfrist zum revidierten Übertrittsreglement. Der Gymi-Übertritt nach der 2. oder 3. Sekundarschule bleibt prüfungsfrei.
Ziel der Revision ist es, den Zugang zum Langzeitgymnasium zu steuern und dadurch die Sekundarschule zu stärken. Stärken, indem vermehrt gute Schülerinnen und Schüler den Weg über die Sekundarschule ins Gymnasium wählen. Denn dadurch hätten Wirtschaft und Gewerbe auch in Zukunft die Möglichkeit, sich leistungsstarken Schülerinnen und Schülern zu präsentieren. Dies ist im Langzeitgymnasium eher schwierig.
Die Revision des Übertrittsreglements geht zurück auf eine teilerheblich erklärte Motion im Kantonsrat. Diese verlangte, «die nötigen gesetzlichen Vorschriften zu schaffen zwecks Festlegung einer prozentualen geeigneten Gymnasialhöchstquote oder anderer geeigneter Massnahmen zur Beschränkung der Gymnasialquote. Eventualiter sei wieder eine Übertrittsprüfung einzuführen».
Zweigeteilter Zuger Weg
Der damalige Antrag des Regierungsrats, den Übertritt ans Langzeitgymnasium mittels Prüfung zu steuern, wurde knapp zugunsten einer Teilerheblicherklärung abgelehnt. Klar abgelehnt wurde vom Kantonsrat die Forderung nach einer Steuerung mittels Quoten. Seit Frühjahr 2023 hat der Bildungsrat nun das bestehende Übertrittsverfahren weiterentwickelt. Er ist gesetzlich dafür zuständig.
Der Bildungsrat war der Meinung, es brauche eine zusätzliche Steuerung zur Sicherung des Nebeneinanders der Bildungswege. «Der Bildungsrat will beim Langzeitgymnasium ansetzen und dort steuern, weil das Langzeitgymnasium eine sehr frühe Weichenstellung ist», erklärt der Präsident des Bildungsrats, Bildungsdirektor Stephan Schleiss, auf Anfrage.
Ein Ampelsystem als Lösung
Konkret: Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarschule direkt ans Langzeitgymnasium wechseln wollen, sollen künftig zusätzlich neben Vornote und Lehrpersonenurteil ein Prüfungselement absolvieren müssen. Am Ende der Sekundarschule soll der Übertritt wie bisher prüfungsfrei bleiben. Der Zuger Weg sei somit zweigeteilt. Für das Langzeitgymnasium neu mit ergänzendem Prüfungselement und nach der Sek weiterhin prüfungsfrei.
Beim einzuführenden Test handelt es sich um einen standardisierten Test, der die fachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 in den Fächern Deutsch und Mathematik prüft. Erarbeitet wird dieser unter Einbezug eines externen Hochschulinstituts und unter Einbezug von Zuger Fach-/Lehrpersonen der Primarstufe sowie des Langzeitgymnasiums. Der Test wird jedes Jahr neu erarbeitet und online durchgeführt. Die Testauswertung erfolgt womöglich automatisiert. Durchgeführt wird er kantonal einheitlich. Heisst, er stellt dieselben Anforderungen an alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler und findet unter den gleichen Bedingungen und auf einer vorbereiteten, zur Verfügung gestellten Infrastruktur statt. Zum Test anmelden kann sich jede Schülerin und jeder Schüler.
Die drei Elemente Vornote, Lehrpersonenempfehlung und Test ermöglichen verschiedene Kombinationen (Ampel):
- Schülerinnen und Schüler mit Lehrpersonenempfehlung A (vorbehaltlos empfohlen), einer Vornote von mindestens 5,25 und einer Note im Test von mindestens 4,5 können ohne Zuweisungsgespräch direkt ins Langzeitgymnasium übertreten.
- Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler in einem oder zwei der drei Elemente die Voraussetzungen für den direkten Übertritt ins Langzeitgymnasium, in den anderen die Mindestvoraussetzungen – Empfehlung B (bedingt empfohlen), Vornote mindestens 5, Note im Test mindestens 4,25 – erfolgen Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid.
- Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler beim Test eine Note von mindestens 5,5, erfolgen, unabhängig von den zwei anderen Elementen, Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid.
Der Bildungsrat schreibt in den Vernehmlassungsunterlagen, er sei «überzeugt, mit dem ergänzten Zuger Weg eine mehrperspektivische Lösung im Sinne eines Ampelsystems vorzulegen, mittels derer gesteuert werden kann und welche die Ganzheitlichkeit des Zuger Übertrittsverfahrens bewahrt und stärkt.»
Vernehmen lassen können sich alle Interessierten. Eingeladen wurden, was für Bildungsratsvorlagen unüblich ist, auch die im Kantonsrat vertretenen Parteien. Dies, weil dieser die Revision des Reglements ins Rollen gebracht hat. Es wird mit einer hohen Zahl an Antworten gerechnet.